>
>
166 Erläuternder Bericht des Vorstands nach § 175 Abs. 2, AktG
Soweit mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines
Kontrollwechsels eine Entschädigung vereinbart ist, dient die
Vereinbarung dazu, die Unabhängigkeit der Mitglieder des
Vorstands zu erhalten.
Darüber hinaus hat der Vorstand sich zusätzlich mit den Anga-
ben im zusammengefassten Lagebericht nach § 289 Abs. 5
HGB befasst. Die im zusammengefassten Lagebericht enthal-
tenen Angaben zu den wesentlichen Merkmalen des internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess sind vollständig und umfassend.
Interne Kontrollen sind bei E.ON integraler Bestandteil der
Rechnungslegungsprozesse. In einem konzernweit einheitlichen
Rahmenwerk sind die Dokumentationsanforderungen und Ver-
fahren für den Prozess der Finanzberichterstattung definiert.
Die Einhaltung dieser Regelungen soll wesentliche Falsch-
darstellungen im Konzernabschluss, im zusammengefassten
Lagebericht und in den Zwischenberichten aufgrund von
Fehlern oder Betrug mit hinreichender Sicherheit verhindern.
Düsseldorf, im Februar 2010
E.ON AG
Der Vorstand
Dr. Bernotat Dr. Teyssen
Dänzer-Vanotti Feldmann Dr. Schenck
Der Prüfungs- und Risikoausschuss des Aufsichtsrats der
E.ON AG wird regelmäßig durch die interne Revision über das
interne Kontrollsystem der Finanzberichterstattung und gege-
benenfalls über identifizierte wesentliche Schwachstellen in den
zugrunde liegenden Prozessen im E.ON-Konzern informiert.
Allgemeine IT-Kontrollen
Die Wirksamkeit der automatisierten Kontrollen in den Stan-
dardsystemen der Finanzbuchhaltung und den wesentlichen
zusätzlichen Applikationen hängt maßgeblich von einem
ordnungsgemäßen IT-Betrieb ab. Dementsprechend sind in
unserem Dokumentationssystem Kontrollen für den IT-Bereich
hinterlegt. Diese Kontrollen beziehen sich im Wesentlichen
auf die Sicherstellung der IT-technischen Zugriffsbeschränkung
von Systemen und Programmen, die Sicherung des operativen
IT-Tagesbetriebs (zum Beispiel Notfalleingriffe) sowie auf
die Programmänderungsverfahren. Darüber hinaus wird das
zentrale Konsolidierungssystem bei der E.ON AG in Düsseldorf
gepflegt. Ferner werden im E.ON-Konzern übergreifend IT-
Dienstleistungen für die Mehrheit der Einheiten von unserer
Konzerngesellschaft E.ON IS erbracht.
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie zu den
Angaben nach § 289 Abs. 5 HGB
Der Vorstand hat sich mit den Angaben nach § 289 Abs. 4,
§ 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht zum Stand 31. Dezember
2009 befasst und gibt hierzu folgende Erklärung ab:
Die im zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft
enthaltenen Angaben zu den Übernahmehindernissen sind
zutreffend und entsprechen den Kenntnissen des Vorstands.
Daher beschränkt der Vorstand sich auf die folgenden Aus-
führungen:
Über die im Lagebericht gemachten Angaben hinaus (und
gesetzliche Beschränkungen wie etwa das Stimmverbot nach
§ 136 des Aktiengesetzes) sind dem Vorstand keine Beschrän-
kungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von
Aktien betreffen. Mitteilungen über Beteiligungen am Kapital
der Gesellschaft, die zehn vom Hundert der Stimmrechte
überschreiten, sind der Gesellschaft nicht gemacht worden und
entfallen daher. Eine Beschreibung von Aktien mit Sonder-
rechten, die Kontrollbefugnis verleihen, entfällt, da solche
Aktien nicht ausgegeben worden sind; ebenfalls entfallen kann
die Erläuterung besonderer Stimmrechtskontrolle bei Betei-
ligungen von Arbeitnehmern, da die am Kapital der Gesellschaft
beteiligten Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte wie andere
Aktionäre auch unmittelbar ausüben.