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164 Internes Kontrollsystem zum Rechnungslegungsprozess
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die
unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge
eines Übernahmeangebots stehen
Aus der Ministererlaubnis des deutschen Bundesministers
für Wirtschaft und Technologie vom 5. Juli beziehungsweise
18. September 2002 zu den Zusammenschlussvorhaben E.ON/
Gelsenberg und E.ON/Bergemann ergibt sich folgende Auf-
lage: E.ON hat auf Verlangen des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie sämtliche von ihr oder von verbun-
denen Unternehmen gehaltenen Aktien der Ruhrgas AG an
einen Dritten zu veräußern, wenn ein anderes Unternehmen
eine Stimmrechts- oder Kapitalmehrheit an E.ON erwirbt und
der Erwerber begründeten Anlass zur Besorgnis gibt, dass
energiepolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland
beeinträchtigt werden. Der Erwerber der Ruhrgas-Aktien
bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie; sie darf nur versagt werden, wenn der
Erwerber begründeten Anlass zur Besorgnis gibt, dass energie-
politische Interessen der Bundesrepublik Deutschland beein-
trächtigt werden. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum
von zehn Jahren nach Vollzug der Zusammenschlüsse.
Das seit 2007 neu aufgenommene Fremdkapital enthält eine
Change-of-Control-Klausel, die ein Kündigungsrecht des Gläu-
bigers vorsieht. Dies betrifft unter anderem Anleihen, die von
der E.ON International Finance B.V. unter Garantie der E.ON AG
begeben wurden, von der E.ON AG begebene Schuldschein-
darlehen sowie weitere Instrumente wie zum Beispiel Kredit-
verträge. Die Einräumung des Change-of-Control-Rechtes
für Gläubiger hat sich als Teil guter Corporate Governance zum
Marktstandard entwickelt. Weitere Informationen zu Finanzver-
bindlichkeiten finden Sie im zusammengefassten Lagebericht
im Kapitel Finanzlage und in der Textziffer 26 des Anhangs.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft,
die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den
Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
getroffen sind
Die Mitglieder des Vorstands haben im Fall des vorzeitigen
Verlusts der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwech-
sels einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung von
Abgeltungs- und Abfindungsleistungen (vergleiche die aus-
führliche Darstellung im Vergütungsbericht).
Angaben nach § 289 Abs. 5 HGB zum internen
Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess (Bestandteil des zusammen-
gefassten Lageberichts)
Allgemeine Grundlagen
Der E.ON-Konzernabschluss wird in Anwendung von § 315a
Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der
IFRS und der Interpretationen des International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, die
bis zum Ende der Berichtsperiode von der Europäischen
Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wur-
den und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden sind
(siehe Textziffer 1 im Anhang). Berichtspflichtige Segmente
im Sinne der International Financial Reporting Standards
(IFRS) sind unsere Market Units.
Der Jahresabschluss der E.ON AG ist nach den Vorschriften
des HGB und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
E.ON erstellt einen zusammengefassten Lagebericht, der
sowohl für den E.ON-Konzern als auch für die E.ON AG gilt.
Organisation der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss wird im E.ON-Konzern in einem mehr-
stufigen Prozess mithilfe einer einheitlichen SAP-Konsolidie-
rungssoftware erstellt. Die von den einzelnen Führungsge-
sellschaften unserer Market Units vorkonsolidierten und vom
jeweiligen Abschlussprüfer geprüften Abschlüsse werden bei
der E.ON AG zum Konzernabschluss zusammengefasst. Hier-
bei liegt die Verantwortung für die Betreuung und Unterstüt-
zung hinsichtlich des Konsolidierungssystems, für den kon-
zerneinheitlichen Kontenrahmen und für die Durchführung
der zentralen Konsolidierungsmaßnahmen bei der E.ON AG.
Einzelne Prozesse, die indirekten Einfluss auf die Rechnungs-
legung haben wie zum Beispiel die Personalverwaltung , sind
bei einigen Einheiten bei internen Dienstleistern (Shared
Service Centern) konzentriert.
Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
gilt eine einheitliche Richtlinie zur Bilanzierung und Bericht-
erstattung für die Konzernjahres- und -quartalsabschlüsse.
Diese umfasst eine Beschreibung der allgemeinen Konsolidie-
rungsprozesse des E.ON-Konzerns sowie die anzuwendenden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung
mit IFRS. Hier werden auch für unser Unternehmen typische
Rechnungslegungsvorschriften wie zum Beispiel zu den
Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich und zur
Behandlung regulatorischer Verpflichtungen erläutert.
Darüber hinaus gilt ein verbindlicher Abschlussterminkalender.
Weitere Informationen mit Relevanz für die Rechnungsle-
gung und Abschlusserstellung werden im Rahmen der
Abschlussprozesse qualitativ und quantitativ zusammenge-
tragen. Darüber hinaus werden relevante Informationen