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155Zusammengefasster Lagebericht
Konzernabschluss
Corporate-Governance-Bericht
Aufsichtsrat und Vorstand
Tabellen und Erläuterungen
sich für die im Jahr 2009 bestehenden Aktienoptionen und
Performance-Rechte gemäß IFRS 2 folgender bilanzieller Auf-
wand: Herr Dr. Bernotat 0,9 Mio , Herr Dr. Teyssen 0,7 Mio ,
Herr Dänzer-Vanotti, Herr Feldmann und Herr Dr. Schenck
jeweils 0,6 Mio .
Weitere detaillierte Informationen zur aktienbasierten Vergü-
tung der E.ON AG sind in der Textziffer 11 des Anhangs des
Konzernabschlusses dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2009 bestanden keine Kredite gegenüber
Vorstandsmitgliedern.
Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands finden
sich auf der Seite 167.
Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und
ihrer Hinterbliebenen betrugen 9,9 Mio (Vorjahr: 7,6 Mio ).
Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstands-
mitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 109,1 Mio (Vor-
jahr: 110,4 Mio ) zurückgestellt.
Die sonstigen Bezüge der Vorstandsmitglieder umfassen im
Wesentlichen geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung
von Dienst-Pkw sowie die Übernahme von Umzugskosten.
Die im Geschäftsjahr zugeteilten Rechte aus dem E.ON Share
Performance Plan der 4.Tranche (Performance-Rechte) wurden
mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zum Zeitpunkt
der Gewährung von 21,71 pro Stück angegeben und in die
Gesamtvergütung des Vorstands einbezogen. Für die Ermitt-
lung dieses Werts wird ein anerkanntes finanzmathematisches
Optionspreismodell (Monte-Carlo-Simulation, basierend auf
einem zweidimensionalen Black-Scholes-Modell) verwendet.
Für die interne Kommunikation mit dem Vorstand und Auf-
sichtsrat wird statt des finanzmathematischen Wertes der
sogenannte Zielwert verwendet. Der Zielwert der Zuteilung
entspricht dem Auszahlungsbetrag, der sich ergibt, wenn
am Ende der Laufzeit der Kurs der E.ON-Aktie gehalten wird
und die Performance der E.ON-Aktie der des Vergleichsindex
entspricht. Im Jahr 2009 betrug der Zielwert der Zuteilung für
den Vorstandsvorsitzenden 1,35 Mio , für den stellvertretenden
Vorstandsvorsitzenden 1,075 Mio und für die ordentlichen
Vorstandsmitglieder 0,8 Mio .
Als ergänzende Angabe ist gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 9
HGB der Aufwand der Gesellschaft für sämtliche im aktuellen
und in Vorjahren gewährte und im Geschäftsjahr bestehende
Tranchen zeitanteilig auszuweisen. Für das Berichtsjahr ergibt