155Zusammengefasster Lagebericht Konzernabschluss Corporate-Governance-Bericht Aufsichtsrat und Vorstand Tabellen und Erläuterungen sich für die im Jahr 2009 bestehenden Aktienoptionen und Performance-Rechte gemäß IFRS 2 folgender bilanzieller Auf- wand: Herr Dr. Bernotat 0,9 Mio , Herr Dr. Teyssen 0,7 Mio , Herr Dänzer-Vanotti, Herr Feldmann und Herr Dr. Schenck jeweils 0,6 Mio . Weitere detaillierte Informationen zur aktienbasierten Vergü- tung der E.ON AG sind in der Textziffer 11 des Anhangs des Konzernabschlusses dargestellt. Im Geschäftsjahr 2009 bestanden keine Kredite gegenüber Vorstandsmitgliedern. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands finden sich auf der Seite 167. Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen 9,9 Mio (Vorjahr: 7,6 Mio ). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstands- mitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 109,1 Mio (Vor- jahr: 110,4 Mio ) zurückgestellt. Die sonstigen Bezüge der Vorstandsmitglieder umfassen im Wesentlichen geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung von Dienst-Pkw sowie die Übernahme von Umzugskosten. Die im Geschäftsjahr zugeteilten Rechte aus dem E.ON Share Performance Plan der 4.Tranche (Performance-Rechte) wurden mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zum Zeitpunkt der Gewährung von 21,71 pro Stück angegeben und in die Gesamtvergütung des Vorstands einbezogen. Für die Ermitt- lung dieses Werts wird ein anerkanntes finanzmathematisches Optionspreismodell (Monte-Carlo-Simulation, basierend auf einem zweidimensionalen Black-Scholes-Modell) verwendet. Für die interne Kommunikation mit dem Vorstand und Auf- sichtsrat wird statt des finanzmathematischen Wertes der sogenannte Zielwert verwendet. Der Zielwert der Zuteilung entspricht dem Auszahlungsbetrag, der sich ergibt, wenn am Ende der Laufzeit der Kurs der E.ON-Aktie gehalten wird und die Performance der E.ON-Aktie der des Vergleichsindex entspricht. Im Jahr 2009 betrug der Zielwert der Zuteilung für den Vorstandsvorsitzenden 1,35 Mio , für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden 1,075 Mio und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 0,8 Mio . Als ergänzende Angabe ist gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 9 HGB der Aufwand der Gesellschaft für sämtliche im aktuellen und in Vorjahren gewährte und im Geschäftsjahr bestehende Tranchen zeitanteilig auszuweisen. Für das Berichtsjahr ergibt
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