148 Corporate-Governance-Bericht Vergütungsbericht (Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts) Dieser Vergütungsbericht stellt die Vergütungssystematik sowie die individuellen Vergütungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand der E.ON AG dar. Er berücksichtigt die gelten- den Regelungen des Handelsgesetzbuches in der durch das Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz (VorstOG) geänderten Fassung, des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptver- sammlung bestimmt und in der Satzung der E.ON AG geregelt. Das Vergütungssystem trägt ­ im Einklang mit den gesetz- lichen Vorschriften und entsprechend den Vorgaben des Deut- schen Corporate Governance Kodex ­ der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg der Gesellschaft Rechnung. Entsprechend dem Kodex erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch zwei variable erfolgsorientierte Vergütungskomponenten. Die kurzfristige variable Komponente ist dividendenabhängig, die langfris- tige variable Komponente richtet sich nach dem Dreijahres- durchschnitt des Konzernüberschusses. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat hat sich durch den im Jahr 2008 erfolgten Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 3 nicht verändert, vielmehr wurde dieser durch entsprechende Anpassungen der Satzung neutral kompensiert. Fixe Vergütung: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, für jedes Geschäfts- jahr eine feste Vergütung in Höhe von 55.000,00 . Kurzfristige variable Vergütung: Daneben erhalten die Auf- sichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr eine variable Vergütung in Höhe von 345,00 für je 0,01 Dividende, die über 3 Cent je Stückaktie hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Langfristige variable Vergütung: Darüber hinaus wird eine weitere variable Vergütung in Höhe von 210,00 für jede 0,01 gezahlt, um die der Dreijahresdurchschnitt des Ergeb- nisses je Aktie (Anteil der Gesellschafter der E.ON AG) aus dem Konzernüberschuss den Betrag von 76 Cent über- steigt. Bei der Berechnung des Dreijahresdurchschnitts wird der im Jahr 2007 erzielte Konzernüberschuss je Aktie nur zu einem Drittel angesetzt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Die feste Vergütung ist zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die variablen Vergütungen sind zahlbar nach Ablauf der Hauptversamm- lung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält insgesamt das Drei- fache, sein Stellvertreter und jeder Vorsitzende eines Aufsichts- ratsausschusses jeweils insgesamt das Doppelte und jedes Mitglied eines Ausschusses insgesamt das Anderthalbfache der Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsaus- schüsse ein Sitzungsgeld von 1.000,00 je Tag der Sitzung. Schließlich besteht zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. Diese sieht für den Versicherungsfall bisher einen Selbstbe- halt von 50 Prozent der jährlichen fixen Vergütung des Auf- sichtsratsmitglieds vor. Gemäß der Vorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex wird dieser Selbstbehalt mit Wirkung ab dem 16. Juni 2010 auf zehn Prozent des jeweiligen Schadens erhöht, insgesamt jedoch pro Jahr auf 150 Prozent der Jahresfixvergütung begrenzt. Mit der jährlichen fixen Vergütung von 55.000,00 soll der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, die zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erfor- derlich ist. Außerdem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Reihe von Aufgaben, die sie unabhängig vom wirtschaft- lichen Erfolg des Unternehmens erfüllen müssen. Auch in für das Unternehmen schwierigen Zeiten, in denen die Tätigkeit
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