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148 Corporate-Governance-Bericht
Vergütungsbericht
(Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts)
Dieser Vergütungsbericht stellt die Vergütungssystematik
sowie die individuellen Vergütungen für den Aufsichtsrat und
den Vorstand der E.ON AG dar. Er berücksichtigt die gelten-
den Regelungen des Handelsgesetzbuches in der durch das
Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz (VorstOG) geänderten
Fassung, des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes
zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie
die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptver-
sammlung bestimmt und in der Satzung der E.ON AG geregelt.
Das Vergütungssystem trägt im Einklang mit den gesetz-
lichen Vorschriften und entsprechend den Vorgaben des Deut-
schen Corporate Governance Kodex der Verantwortung
und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie
der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg der Gesellschaft
Rechnung. Entsprechend dem Kodex erhalten die Mitglieder
des Aufsichtsrats neben einer festen auch zwei variable
erfolgsorientierte Vergütungskomponenten. Die kurzfristige
variable Komponente ist dividendenabhängig, die langfris-
tige variable Komponente richtet sich nach dem Dreijahres-
durchschnitt des Konzernüberschusses.
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat hat sich durch
den im Jahr 2008 erfolgten Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 3
nicht verändert, vielmehr wurde dieser durch entsprechende
Anpassungen der Satzung neutral kompensiert.
Fixe Vergütung: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre
Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, für jedes Geschäfts-
jahr eine feste Vergütung in Höhe von 55.000,00 .
Kurzfristige variable Vergütung: Daneben erhalten die Auf-
sichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr eine variable
Vergütung in Höhe von 345,00 für je 0,01 Dividende, die
über 3 Cent je Stückaktie hinaus für das abgelaufene
Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird.
Langfristige variable Vergütung: Darüber hinaus wird eine
weitere variable Vergütung in Höhe von 210,00 für jede
0,01 gezahlt, um die der Dreijahresdurchschnitt des Ergeb-
nisses je Aktie (Anteil der Gesellschafter der E.ON AG) aus
dem Konzernüberschuss den Betrag von 76 Cent über-
steigt. Bei der Berechnung des Dreijahresdurchschnitts wird
der im Jahr 2007 erzielte Konzernüberschuss je Aktie nur zu
einem Drittel angesetzt.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss
angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer
Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Die feste Vergütung
ist zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die variablen
Vergütungen sind zahlbar nach Ablauf der Hauptversamm-
lung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält insgesamt das Drei-
fache, sein Stellvertreter und jeder Vorsitzende eines Aufsichts-
ratsausschusses jeweils insgesamt das Doppelte und jedes
Mitglied eines Ausschusses insgesamt das Anderthalbfache
der Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Teilnahme
an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsaus-
schüsse ein Sitzungsgeld von 1.000,00 je Tag der Sitzung.
Schließlich besteht zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats
eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche die
gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.
Diese sieht für den Versicherungsfall bisher einen Selbstbe-
halt von 50 Prozent der jährlichen fixen Vergütung des Auf-
sichtsratsmitglieds vor. Gemäß der Vorschrift des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird dieser Selbstbehalt mit
Wirkung ab dem 16. Juni 2010 auf zehn Prozent des jeweiligen
Schadens erhöht, insgesamt jedoch pro Jahr auf 150 Prozent
der Jahresfixvergütung begrenzt.
Mit der jährlichen fixen Vergütung von 55.000,00 soll der
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden,
die zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erfor-
derlich ist. Außerdem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats
eine Reihe von Aufgaben, die sie unabhängig vom wirtschaft-
lichen Erfolg des Unternehmens erfüllen müssen. Auch in für
das Unternehmen schwierigen Zeiten, in denen die Tätigkeit