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145Zusammengefasster Lagebericht
Konzernabschluss
Corporate-Governance-Bericht
Aufsichtsrat und Vorstand
Tabellen und Erläuterungen
Gemäß § 10 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes ist
E.ON verpflichtet, einmal jährlich ein Dokument (,,Jährliches
Dokument") mit einer Zusammenstellung der gesellschafts-
und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vergan-
genen zwölf Monate zu veröffentlichen.
Der Finanzkalender, die Ad-hoc-Mitteilungen und das ,,Jähr-
liche Dokument" stehen im Internet unter www.eon.com
zur Verfügung.
Directors' Dealings
Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der E.ON AG, sowie
mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen
sind gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet,
Geschäfte mit Aktien der E.ON AG oder sich darauf beziehen-
den Finanzinstrumenten offenzulegen. Mitteilungen über
entsprechende Geschäfte im Jahr 2009 haben wir im Internet
unter www.eon.com veröffentlicht. Mitteilungspflichtiger
Besitz nach Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate Governance
Kodex lag zum 31. Dezember 2009 nicht vor.
Integrität
Integrität und rechtmäßiges Verhalten bestimmen unser
Handeln. Der Vorstand hat dazu im Geschäftsjahr 2009 eine
Neufassung des Verhaltenskodex beschlossen, der die Bin-
dung aller Mitarbeiter an die gesetzlichen Vorschriften und
die internen Richtlinien betont. Geregelt wird der Umgang
mit Geschäftspartnern, Dritten und staatlichen Stellen, ins-
besondere im Hinblick auf die Beachtung des Kartellrechts,
die Gewährung und Annahme von Zuwendungen, die Einschal-
tung von Vermittlern und die Auswahl von Lieferanten und
Anbietern von Dienstleistungen. Weitere Vorschriften betreffen
unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten
(zum Beispiel Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeiten, finanzielle
Beteiligungen), den Umgang mit Informationen sowie mit
Eigentum und Ressourcen des Unternehmens. Die Regelungen
zur Compliance-Organisation gewährleisten die Aufklärung,
Bewertung, Abstellung und Sanktionierung von gemeldeten
Regelverstößen durch die zuständigen Compliance Officers
und den Chief Compliance Officer des E.ON-Konzerns. Über
Verstöße gegen den Verhaltenskodex kann auch anonym,
zum Beispiel durch eine Whistleblower-Meldung, informiert
werden. Die jeweils aktuelle Richtlinie ist auf www.eon.com
veröffentlicht.
Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und
Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und
Arbeitsweise ihrer Ausschüsse
Der Vorstand
Der Vorstand der E.ON AG besteht aus fünf Mitgliedern und
hat einen Vorsitzenden. Mitglieder des Vorstands dürfen
nicht älter als 65 Jahre sein.
Der E.ON-Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.
Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher
Verantwortung aller seiner Mitglieder. Er bestimmt die unter-
nehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrich-
tung, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah
und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten
Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage
und des Risikomanagements. Er legt dem Aufsichtsrat außer-
dem jeweils in der letzten Sitzung eines Geschäftsjahres die
Konzerninvestitions-, Finanz- und Personalplanung für das
kommende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristplanung vor.
Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage
und der Entwicklung oder für die Leitung des Unternehmens
von wesentlicher Bedeutung sind, sowie über etwaige auftre-
tende Mängel in unseren Überwachungssystemen unterrichtet
der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden
unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustim-
mung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat
rechtzeitig vorgelegt.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte
dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrats gegenüber unver-
züglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder
hierüber zu informieren.Vorstandsmitglieder dürfen Neben-
tätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzern-
fremden Gesellschaften, nur mit Zustimmung des Präsidial-
ausschusses des Aufsichtsrats übernehmen. Im abgelaufenen
Geschäftsjahr ist es nicht zu Interessenkonflikten bei Vorstands-
mitgliedern der E.ON AG gekommen. Wesentliche Geschäfte
zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstands-
mitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen
persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits
bedürfen der Zustimmung des Präsidialausschusses des Auf-
sichtsrats. Entsprechende Verträge bestanden im Berichts-
zeitraum nicht.