Corporate-Governance-Bericht144 Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Corporate Governance Gute Corporate Governance ist bei E.ON die zentrale Grund- lage für eine verantwortungsvolle und wertorientierte Unter- nehmensführung, die effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Berichterstattung sowie ein angemessenes Risikomanagement. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Einhaltung der Vorgaben des Corporate Governance Kodex ­ besonders im Zusammen- hang mit den neuen Anforderungen vom 18. Juni 2009 ­ befasst. Dabei ist festgestellt worden, dass E.ON nicht nur sämtliche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex einhält, sondern auch sämtliche Anregungen des Kodex ein- gehalten werden. Transparente Unternehmensführung Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat der E.ON AG einen hohen Stellenwert. Unsere Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanz- analysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesent- liche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens infor- miert. Zur umfassenden, gleichberechtigten und zeitnahen Information nutzen wir hauptsächlich das Internet. Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der E.ON AG erfolgt durch · Zwischenberichte, · den Geschäftsbericht, · Bilanzpressekonferenzen, · Telefonkonferenzen, jeweils mit Veröffentlichung der Quartalsergebnisse beziehungsweise des Jahresergeb- nisses, sowie · zahlreiche Veranstaltungen mit Finanzanalysten im In- und Ausland. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung bei der E.ON AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsen- kurs der E.ON-Aktie erheblich zu beeinflussen, so werden diese durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht. Erklärung zur Unternehmensführung (Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts) Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON AG gemäß § 161 des Aktiengesetzes zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundes- ministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex` (Fassung vom 18. Juni 2009) entsprochen wird. Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass seit Abgabe der letzten Erklärung den Empfehlungen der ,Regierungs- kommission Deutscher Corporate Governance Kodex` (Fas- sung vom 6. Juni 2008) entsprochen wurde. Düsseldorf, den 14. Dezember 2009 Für den Aufsichtsrat der E.ON AG: gez. Ulrich Hartmann (Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON AG) Für den Vorstand der E.ON AG: gez. Dr. Wulf H. Bernotat (Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG) Die Erklärung ist den Aktionären auf www.eon.com dauerhaft öffentlich zugänglich.
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