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Corporate-Governance-Bericht144
Relevante Angaben zu
Unternehmensführungspraktiken
Corporate Governance
Gute Corporate Governance ist bei E.ON die zentrale Grund-
lage für eine verantwortungsvolle und wertorientierte Unter-
nehmensführung, die effiziente Zusammenarbeit von Vorstand
und Aufsichtsrat, Transparenz in der Berichterstattung sowie
ein angemessenes Risikomanagement.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im abgelaufenen
Geschäftsjahr intensiv mit der Einhaltung der Vorgaben des
Corporate Governance Kodex besonders im Zusammen-
hang mit den neuen Anforderungen vom 18. Juni 2009 befasst.
Dabei ist festgestellt worden, dass E.ON nicht nur sämtliche
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
einhält, sondern auch sämtliche Anregungen des Kodex ein-
gehalten werden.
Transparente Unternehmensführung
Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand
und den Aufsichtsrat der E.ON AG einen hohen Stellenwert.
Unsere Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanz-
analysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden
regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesent-
liche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens infor-
miert. Zur umfassenden, gleichberechtigten und zeitnahen
Information nutzen wir hauptsächlich das Internet.
Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der
E.ON AG erfolgt durch
· Zwischenberichte,
· den Geschäftsbericht,
· Bilanzpressekonferenzen,
· Telefonkonferenzen, jeweils mit Veröffentlichung der
Quartalsergebnisse beziehungsweise des Jahresergeb-
nisses, sowie
· zahlreiche Veranstaltungen mit Finanzanalysten im
In- und Ausland.
Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind
im Finanzkalender zusammengefasst.
Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung bei der
E.ON AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsen-
kurs der E.ON-Aktie erheblich zu beeinflussen, so werden diese
durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht.
Erklärung zur Unternehmensführung
(Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts)
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON AG
gemäß § 161 des Aktiengesetzes zum Deutschen
Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundes-
ministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen
Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex` (Fassung vom 18. Juni 2009) entsprochen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass seit Abgabe
der letzten Erklärung den Empfehlungen der ,Regierungs-
kommission Deutscher Corporate Governance Kodex` (Fas-
sung vom 6. Juni 2008) entsprochen wurde.
Düsseldorf, den 14. Dezember 2009
Für den Aufsichtsrat der E.ON AG:
gez. Ulrich Hartmann
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON AG)
Für den Vorstand der E.ON AG:
gez. Dr. Wulf H. Bernotat
(Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG)
Die Erklärung ist den Aktionären auf www.eon.com dauerhaft
öffentlich zugänglich.