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Konzernabschluss52
und im zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidie-
rungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidie-
rungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Kon-
zernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss
den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergän-
zend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrecht-
lichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kon-
zerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang
mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 26. Februar 2010
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Norbert Vogelpoth Dr. Norbert Schwieters
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der E.ON AG, Düsseldorf, aufgestellten
Konzernabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver-
lustrechnung, Aufstellung der im Konzerneigenkapital
erfassten Erträge und Aufwendungen, Kapitalflussrechnung,
Entwicklung des Konzerneigenkapitals und Anhang sowie
den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesell-
schaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellung von
Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht
nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handels-
rechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vor-
stands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grund-
lage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Konzernabschluss und den zusammengefassten
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung unter ergänzender Beachtung der Inter-
national Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzu-
wendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den
zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk-
samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll-
systems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss